Ein Nachtrag zur Abstimmung vom 14.6.2026

Veröffentlicht am 15. Juni 2026 um 16:59

Initiative «10 Mio. Schweiz» und Bilaterale III                                                                                                             

Die Schweizer Bevölkerung ist gegen massive Zuwanderung. Dies ist nicht zuletzt seit der Schwarzenbach-Initiative (1970 nur mit 54 zu 46 % abgelehnt) hinlänglich bekannt. Ab 1970 hat die Schweiz die Zuwanderung mittels Kontingenten gesteuert. Dieses Kontingentsystem wurde erst im Zuge des Freizügigkeitsabkommens mit der EU (2002) abgeschafft. Im Jahr 2014 bekam die sogenannte Masseneinwanderungsinitiative eine knappe Mehrheit bei Volk und Ständen. Die SVP kritisierte deren Umsetzung als mangelhaft und initiierte die sog. Begrenzungsinitiative. Diese wurde 2020 mit 61.7% Nein-Stimmen deutlich abgelehnt. Schlussfolgerung: die Bevölkerung möchte keine unbegrenzte Zuwanderung, scheut sich aber vor radikalen Lösungen.

Die Initiative «10 Mio. Schweiz» war wieder ein Versuch, die Zuwanderung zu begrenzen. Die Ausgangslage gemäss Umfragen war zeitweise 50:50. Viele gemässigte Wähler wünschten sich zwar weniger Zuwanderung, fanden aber die Begrenzung auf 10 Mio. willkürlich und starr. Über dem Ganzen schwebte die Frage: wenn die Initiative angenommen wird, werden dann die EU-Verträge Bilaterale I gekündigt und die Bilateralen III hinfällig? Die Befürworter der Initiative (SVP) spekulierten damit, dass bei deren Annahme der bilaterale Weg der Annäherung an die EU blockiert wäre. Die Gegner der Initiative wollten genau das Gegenteil: den bilateralen Weg nicht gefährden.

Vor der Abstimmung am 14.6.2026 habe ich geschrieben:

Wie also abstimmen, wenn man zwar die Bilateralen III sinnvoll findet, aber die Zuwanderung trotzdem begrenzen möchte? Gibt es einen Ausweg?

Ich kann mir folgendes Scenario vorstellen:

1. Bei Annahme der «10 Mio. Initiative» passiert im Verhältnis zur EU vorerst nichts Offizielles, höchstens eine Verunsicherung. Man kann warten, bis die Bevölkerung auf 9.5 Mio. angestiegen ist (was vor 2050 der Fall sein wird.) Dann müssen Massnahmen ergriffen werden, noch nicht jedoch gegenüber der EU. Erst wenn 2050 die Grenze von 10 Mio. erreicht wäre, müssten Abkommen zur Personenfreizügigkeit gekündigt werden, bis 2052 auch mit der EU. Man hat also Zeit, auf die Entwicklung der Bevölkerungszahlen zu reagieren.

2. Der Deckel von 10 Mio. und diverse Hürden ab 9.5 Mio. werden die Zuwanderung ohnehin reduzieren, allein durch eine psychologische Abschreckung. Ausländer mit Familie werden kaum einwandern, wenn es absehbar ist, dass der Familiennachzug begrenzt wird. Der Anreiz für Schlepperorganisationen, unberechtigte Asylsuchende in die Schweiz zu schleusen, wird deutlich geringer. Der Deckel wirkt dämpfend, ohne dass er tatsächlich berührt wird.

3. Die Schweiz kann gemäss Bilaterale III eine Schutzklausel zur Begrenzung der Zuwanderung einführen, wenn diese «übermässig» wäre. Bei einer Annahme der 10 Mio. Initiative hätte das Volk ja bereits definiert, wo die Schmerzgrenze liegt.

4. Bei Annahme der 10 Mio. Initiative und der Bilateralen III hat das Volk mehrere Jahre Zeit, das Verhältnis zur EU zu beurteilen. Bevor die 9.5 Mio. Einwohner erreicht wären, kann sich das Volk die Frage stellen: ist das Verhältnis zur EU so gut, dass es durch eine drohende Kündigung der Personenfreizügigkeit keinesfalls gefährdet werden darf? Dann kann durchaus eine neue Abstimmung erfolgen, die z.B die Grenze auf 11 Mio. hochsetzt oder ganz beseitigt. Ist das Verhältnis zur EU jedoch getrübt und könnte man sich ein Auslaufen des bilateralen Wegs vorstellen, dann kann man auf Einhaltung der 10 Mio. Grenze beharren. Bleibt die EU hart, lebt die Schweiz ohne die bemängelten EU-Verträge weiter. Oder es gibt einen neuen Anlauf für Verhandlungen.

5. Die Annahme der Bilateralen III hängt stark mit der Frage der Zuwanderung zusammen. Viele Schweizer sehen die Vorteile der Bilateralen III, wenn da nur nicht die völlige Personenfreizügigkeit wäre. Wenn aber die 10 Mio. Initiative angenommen würde, dann hätte man da ja eine Hürde eingebaut und könnte den Bilateralen III ohne schlechtes Gewissen zustimmen.

6. Dadurch entsteht folgendes Paradoxon: bei Annahme der 10 Mio. Initiative ERHÖHEN sich die Chancen, dass den Bilateralen III an der Urne zugestimmt wird.

Nach der Ablehnung der 10-Mio-Initiative ergibt sich folgende Situation:

Die Befürworter der Bilateralen III sehen sich im Aufwind. Aber bis zur Abstimmung 2028 ist es noch lang. Gelingt es, die Zuwanderung bis dann im Zaum zu halten oder sogar einzudämmen, dann stehen die Chancen für eine Annahme der Bilateralen III sehr gut. Das Stimmvolk hat bei der Initiative aus Angst vor negativen wirtschaftlichen Konsequenzen auf den 10 Mio. Deckel verzichtet. Dieses Argument wird 2028 auch gelten, es sei denn, die Zuwanderung steigt bis dann weiter an. Dann werden die Parolen der SVP doch wieder mehr Gehör finden. Und man wird sich fragen, ob man nicht doch den 10 Mio. Deckel hätte wählen sollen.

Dann ist da noch die Frage: Ständemehr ja oder nein. Bei der 10 Mio. Initiative haben 22 Stände ja und 23 Stände nein gesagt. Die EU-Befürworter waren also beim Ständemehr nur hauchdünn in der Mehrheit. Wenn also bei der Abstimmung über die Bilateralen III nur 1 oder 2 Kantone von EU-Befürwortern zu EU-Skeptiker mutieren, dann scheitern die Bilateralen III am Ständemehr. Die Nationalräte wissen das natürlich, und die Befürworter der Bilateralen III wollen daher eine Abstimmung ohne Ständemehr. Aber ist das demokratieverträglich?

Dazu folgende Überlegung: das Ständemehr wurde geschaffen, um zu verhindern, dass eine Stimmenmehrheit der grossen Kantone die Minderheit in den kleinen Kantonen einfach überstimmen kann. Ist es aber andererseits gerecht, wenn eine Minderheit in den kleinen Kantonen einen Beschluss der Mehrheit des ganzen Stimmvolks umstossen kann? Die Schweiz wurde durch den Zusammenschluss der Kantone gebildet, nicht durch einen Zusammenschluss aller Bewohner der Schweiz. Aber der Minderheitenschutz war und ist eher dafür gedacht, innenpolitische Konflikte fair zu lösen. Dies war in der alten Eidgenossenschaft im Vordergrund. Wenn aber über internationale Verträge zu entscheiden ist, und dabei das Wohl der ganzen Schweiz auf dem Spiel steht, dann sollte eine Minderheit in den kleinen Kantone die Mehrheit des ganzen Stimmvolkes nicht ausbremsen dürfen.

Das bräuchte allerdings eine Verfassungsänderung: Ständemehr nur dann, wenn keine internationalen Verträge zur Abstimmung kommen. Diese Verfassungsänderung müsste aber wiederum von Volk und Ständen beschlossen werden. Ob es dazu kommen würde? Die EU-Skeptiker würden dagegen Sturm laufen. Aber aus demokratiepolitischen Überlegungen heraus wäre das weniger bedenklich, siehe das obige Ausbremsargument.

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