Finanzierung der AHV

Veröffentlicht am 6. Juni 2026 um 16:55

Bei der Finanzierung der AHV gibt es 2 Probleme:

1. Die demographische Entwicklung (immer weniger aktiv Versicherte, immer mehr Rentner)

2. Die Ausschüttung einer 13. AHV Rente

Bei der Finanzierung künftiger Finanzlücken der AHV sollten beide Probleme separat angegangen werden.

Ad 1:

Es müsste mehr gearbeitet werden. Alle sollten beitragen:

- die fitten 60-Jährigen sollten nicht in Frühpension gehen, sondern bis 67 oder länger arbeiten, was durch Steuermassnahmen zu erreichen ist, und zwar für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber.

- eine Erhöhung des nominelle Rentenalters von 65 auf 66 oder darüber, ist derzeit nicht mehrheitsfähig. Aber das reale (freiwillige) Rentenalter sollte so hoch als möglich ausfallen, was durch staatliche Massnahmen, wie finanzielle Anreize (z.B. Kapitalbezug aus der 2. Säule erst ab 65) oder Erfüllen von Voraussetzungen (z.B. Lebensarbeitszeit) zu erreichen wäre.

- Die Jungen sollten belohnt werden, wenn sie frühzeitig ins Berufsleben einsteigen (keine ewigen Studenten) und nach der Ausbildung wirklich in diesem Beruf arbeiten und nicht wieder was Neues ausprobieren. Dies könnte durch Ausbildungsdarlehen geschehen, die abhängig vom Berufseinstieg teilweise getilgt wären.

- Die Aktiven sollten steuerlich entlastet werden, wenn sie Überstunden machen und/oder ihr Teilzeitpensum temporär erhöhen.

- Arbeitgeber sollten das Organisieren der Arbeit flexibler gestalten, um einen höheren Arbeitseinsatz von Frauen zu ermöglichen.

- Zahlreiche weitere kreative Ideen liessen sich hier finden. Obige Vorschläge sind nur einige Beispiele.

Neben der Finanzierung der AHV dient das Mehrarbeiten auch der Reduktion des Arbeitskräftemangels und des Trends, billige ausländische Arbeitnehmer anzulocken. Die Aussage, dass ausländische Arbeitskräfte massiv zur Entlastung der AHV beitragen, stimmt so nicht ganz und muss relativiert werden. Effektiv werden AHV-Beiträge für jede Arbeitsstunde bezahlt, egal ob Inländer oder Ausländer. Wenn also die (derzeit durchaus vorhandene) Arbeit auf mehr Inländer statt auf Ausländer verteilt wird, entgeht der AHV nichts, im Gegenteil: für eine teurere Inländer-Arbeitsstunde wird mehr AHV bezahlt als für eine billigere Ausländer-Arbeitsstunde. Was jedoch stimmt: dank der Personenfreizügigkeit gibt es ein grösseres Jobangebot, das von Ausländern gefüllt wird. Firmen investieren in der Schweiz und kreieren zusätzliche Arbeitsplätze (und damit mehr AHV-Beiträge), weil sie beliebig viele Ausländer aus der EU rekrutieren können.

Wenn man diesen Effekt reduzieren möchte (unabhängig davon, ob die 10 Mio.-Initiative angenommen wird oder nicht), muss der Beschäftigungsgrad der Inländer erhöht werden.

Dazu braucht es mutige Änderungen des Steuersystems. Negative Effekte auf das Bundesbudget wegen steuerlicher Massnahmen würden durch tiefere Bundes-Ausgaben für die AHV kompensiert werden. Dies ist sinnvoller, aber auch weniger bequem, als höhere Lohnnebenkosten oder eine höhere Mehrwertsteuer. Diese beiden Massnahmen schwächen den Wirtschaftsstandort Schweiz und damit in Folge auch die finanzielle Lage von Bund und AHV. Auch die Politiker und Steuerbeamte sollten mehr arbeiten und nicht nur simple, bequeme Lösungen vorschlagen.

Ad 2:

Leider wurde gemäss Vorlage zur 13. AHV-Rente die Zahlung nicht nur für künftige Rentner, sondern für alle Rentner, inklusive aller bereits Pensionierten beschlossen, und das auch noch ohne Angaben zur Finanzierung. Es wäre vom Stimmvolk verstanden worden, wenn man gesagt hätte, die Aktiven bezahlen höhere Lohnnebenkosten und bekommen dann später eine 13. AHV-Rente ausbezahlt. Nun ist aber der Schaden angerichtet.

Wie also vorgehen? Es würde verstanden werden, wenn man doch wieder unterscheiden würde zwischen Neu-Rentnern und Alt-Rentnern. Den Neu-Rentnern kann man höhere Lohnnebenkosten zumuten, denn sie bekommen später eine 13. AHV Rente ausbezahlt (und ohne spezielle Quellensteuer).

Für die Alt-Rentner, die ja nichts zur 13. AHV beigetragen haben, könnte man diese 13. AHV stärker besteuern, z.B über eine Quellensteuer von 50% auf diese 13. AHV. (Damit würden auch die im Ausland lebenden AHV-Bezüger zur Finanzierung beitragen. Sowohl bei der Finanzierung durch Lohnnebenkosten, wie über eine höhere Mehrwertsteuer ist dies nicht der Fall). Die Einnahmen aus dieser Steuer könnten es dem Bund erleichtern, die Defizite der AHV zu finanzieren.

Die Alt-Rentner sollten nicht allzu stark über diese Sondersteuer jammern: statt einer vollen 13. AHV-Rente bekommen sie halt nur eine halbe 13. AHV-Rente «geschenkt». Sie haben im Unterschied zu Neu-Rentnern auch nicht durch höhere Lohnbeiträge die 13. AHV-Rente mitfinanziert. Für die Übergangsjahrgänge wird man wie üblich eine Übergangslösung finden. Jedenfalls würden die Alt-Rentner profitieren, wenn dank der Quellensteuer keine oder nur eine geringe Erhöhung der Mehrwertsteuer nötig wäre.

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